Das Fraktionsregelwerk ergänzt das allgemeine Regelwerk. Beide gelten gleichzeitig — keine Regel ersetzt die andere. Bei Widersprüchen gilt die strengere Auslegung.

§ 1

Allgemeines

§ 1.1

Fraktionsfahrzeuge

Fahrzeuge aus der Fraktionsgarage dürfen weder verkauft noch verschenkt werden. In aktiven Kriegen und Routenkonflikten darf ausschließlich aus der offiziellen Fraktionsgarage gefahren werden.

§ 1.2

Erkennungsmerkmale

Jede Fraktion benötigt mindestens zwei eindeutige Erkennungsmerkmale (z.B. Bandanas, Jackenfarbe, Fahrzeug-Lackierung). Diese müssen im Konzept festgelegt und konsistent getragen werden.

§ 1.3

Konzept-Genehmigung

Jede Fraktion benötigt ein von der Fraktionsverwaltung genehmigtes Konzept. Anträge werden über das Fraktionsformular eingereicht.

§ 1.4

Namenskennzeichnung

Der Steamname jedes aktiven Fraktionsmitglieds muss das Fraktionskürzel oder den Fraktionsnamen erkennbar enthalten.

§ 1.5

Support während aktiver Situationen

Während aktiver Konflikte, Schießereien oder Razzien darf kein Support kontaktiert werden — weder per Ticket noch im Voice. Meldungen erfolgen erst, wenn die Situation vollständig ausgespielt wurde.

§ 1.6

Support-Kommunikation

Nur der Fraktionsanführer oder eine vorab benannte Stellvertretung darf Fraktionsangelegenheiten im Support vorbringen. Abgegebene Beschwerden können nicht widerrufen werden.

§ 1.7

Interior-Flucht

Das Flüchten in ein Interior während eines aktiven Konflikts ist untersagt. Ausnahme: Angriffe auf Fraktionen mit Interior-basierter Base.

§ 1.8

Mitglieder während aktiver Kämpfe

Neue Fraktionsmitglieder dürfen sich während einer laufenden Schießerei nicht auf den Server einloggen, um aktiv einzugreifen. Wer bei Konfliktbeginn nicht online war, bleibt draußen.

§ 1.9

Nach dem Konflikt

Nach abgeschlossenem Konflikt ist das erneute Erschießen der gegnerischen Partei untersagt — es sei denn, es liegt ein klarer neuer RP-Anlass (Respektlosigkeit, Provokation) vor.

§ 1.10

Verkehrskontrollen

Während einer Verkehrskontrolle besteht kein pauschales Feuerverbot. Nur der Fraktionsführer oder dessen Stellvertretung darf weitere Mitglieder zur Unterstützung anfordern.

§ 1.11

Staatliche Ausrüstung

Staatliche Langwaffen sind nicht entwendbar. Die Aussage „Ich nehme dir die Langwaffe ab“ ist RP-technisch gültig, ohne dass die Waffe tatsächlich übergeht. Pistolen (außer Gefechtspistolen) dürfen abgenommen werden, maximal 5 Magazine.

§ 1.12

Routen-Pushen

Das Vorrücken auf eine vom Gegner gehaltene Route folgt festen Personenzahlen:

  • 2 Gegner vor Ort: allein pushen
  • 3 Gegner vor Ort: zu zweit pushen
  • 10+ Gegner: kein Pushen — Rückzug erforderlich

Illegale Routen: Vor dem Schuss muss ein Call erfolgen, danach sind dem Gegner 3 Sekunden Reaktionszeit zu geben.

§ 2

Staatliche Fraktionen

§ 2.1

Zusammenarbeit

Die Exekutive (LSPD, LSSD, DOJ) darf uneingeschränkt zusammenarbeiten. Andere staatliche Fraktionen gelten in Einsätzen als Drittparteien.

§ 2.2

Hubschrauber-Einsatz

Der Einsatz von Hubschraubern in Gefechtssituationen ist unabhängig von der Anzahl beteiligter Parteien zulässig. Feuer aus der Luft auf Bodenpersonen ist verboten — Ausnahme: Personen auf Dächern, die selbst aktiv das Feuer eröffnen.

§ 2.3

Razzien — Häufigkeit

Pro Spieltag ist maximal eine Razzia pro Route zulässig. Zwischen zwei Razzien auf derselben Route liegen mindestens 90 Minuten Pause.

§ 2.4

Razzien bei kriminellen Fraktionen

Bei Razzien dürfen maximal 30 % der vorgefundenen Ware beschlagnahmt werden. Bei Fraktionen mit Terror-Status: bis zu 50 %. Die Razzia muss mit dem DOJ abgesprochen sein.

§ 2.5

Razzien-Vorgaben

Die Route muss vor Beginn vollständig durchlaufen werden. Mediziner müssen während der gesamten Razzia vor Ort bereitstehen.

§ 2.6

Medizinische Interventionen

Mediziner behandeln erst nach vollständigem Ende einer Schießerei. Der Schutzstatus von Medizinern gilt nicht, wenn sie selbst Regelverstöße begehen.

§ 2.7

Korruption

Das DOJ darf unter keinen Umständen korrupt sein. Die Top-3-Ränge aller anderen staatlichen Fraktionen ebenso nicht.

Konkret verboten für staatliche Fraktionen:

  • Löschen oder Manipulieren von Akten
  • Private medizinische Betreuung außerhalb des Systems
  • Kostenlose Tuning- oder Werkstatt-Services
  • Weitergabe von Geld oder Items an Privatpersonen
§ 2.8

Rechteverlesung

Werden die Rechte bei einer Festnahme nicht verlesen, muss die festgenommene Person sofort entlassen werden.

§ 3

Kriminelle Fraktionen

§ 3.1

Fraktionslimit

Maximale Mitgliederzahl: 20 männliche und 5 weibliche aktive Charaktere pro Fraktion.

§ 3.2

Blood-Out-Regel

Nach Austritt aus einer kriminellen Fraktion vergisst der Charakter alle fraktionsinternen Informationen, Kontakte, Routen und Baseorte. Kein Wissensübertrag auf neue Charaktere oder andere Fraktionen.

§ 3.3

Disziplinarmaßnahmen der Verwaltung

Die Fraktionsverwaltung reagiert in Stufen:

  1. Erste Fraktionsverwarnung
  2. Zweite Verwarnung
  3. Auflösung der Fraktion
§ 3.4

Aufzeichnungspflicht

Alle Kills im Kontext von Fraktionsaktivitäten müssen von der Fraktion aufgezeichnet und auf Anfrage dem Team vorgelegt werden können.

§ 3.5

Routen-Verwaltung

Eine Fraktion darf maximal eine Route besitzen und zusätzlich eine weitere bewirtschaften. Bei Konflikten um Routen gilt: Nach 3 Tagen andauerndem Konflikt muss eine Forderung gestellt werden.

§ 3.6

Kriegsvertrag

Jeder offizielle Kriegsvertrag muss angenommen oder begründet abgelehnt werden — ein Schweigen gilt als Ablehnung.

§ 3.7

Urlaub & Abwesenheit

Urlaube der Fraktionsführung müssen mindestens 7 Tage im Voraus bei der Verwaltung angemeldet werden.

§ 4

Routen-Konflikte

§ 4.1

Fahrzeug- und Ausrüstungsvorgaben

In aktiven Routen-Kämpfen gelten strikte Fahrzeugvorgaben:

  • Zweirad-Einsatz: ausschließlich BF400 oder Bati — kein Nachholen anderer Modelle
  • Offroad-Variante: 2 frei wählbare Fahrzeuge
  • Normale Fahrzeuge: 3 aus 5 vorab festgelegten Modellen
§ 4.2

Hubschrauber im Konflikt

Hubschrauber dürfen nur gegen andere Hubschrauber eingesetzt werden. Besatzung: 1 Pilot + 1 Schütze. Feuer auf Bodenpersonen ist verboten — Ausnahme: Personen auf Dächern, die selbst das Feuer eröffnen.

§ 4.3

Kriegsvertrag — Voraussetzungen

Ein offizieller Krieg benötigt eine schriftliche Genehmigung der Verwaltung sowie eine Mitteilung per Ticket. Ein Krieg darf nur nach gescheiterten RP-Verhandlungen ausgerufen werden.

§ 4.4

Konflikt-Bedingungen

Ein Routenkonflikt wird über 3 geplante Kämpfe entschieden:

  • 2 Siege → Kontrolle über die Route
  • Nach Einnahme: 1 Woche Schutzzeit für den neuen Besitzer
  • Bugs- oder Regelmissbrauch während der Kämpfe → sofortige Disqualifikation
  • Während des Krieges dürfen keine neuen Mitglieder aufgenommen werden
§ 4.5

Routenschutz

  • Nach Einnahme durch Kampf: 7 Tage Schutz
  • Nach Besetzung: 3 Tage Schutz
  • Nach Kauf: keine Schutzfrist

Der vorherige Besitzer hat nach Abgabe durch Kampf eine 3-tägige Sperrfrist, bevor er die Route zurückerobern darf.

§ 4.6

Aufnahmepflicht

Jeder Kriegskampf muss vollständig aufgezeichnet werden. Fehlt der Nachweis, wird die kämpfende Fraktion disqualifiziert.

§ 4.7

Verbindlichkeit

Die Regeln dieses Abschnitts gelten verbindlich für alle beteiligten Fraktionen. Verstöße führen zu Sanktionen bis hin zum Konfliktabbruch zugunsten der Gegenseite.

§ 5

Gangwar

§ 5.1

Verhalten außerhalb der Zone

Das Abcampen an der Zonengrenze ist verboten. Verstöße werden mit gemeinnütziger Arbeit geahndet. Töten außerhalb der Gangwar-Zone ist in allen Fällen untersagt.

§ 5.2

Vor und nach Gangwar

Verbale oder aggressive Provokation anderer Fraktionen vor und nach einem Gangwar ist untersagt. Der Gangwar endet am Zonenrand.

§ 5.3

Folgekonflikte

Aus einem Gangwar dürfen keine neuen Langzeit-Konflikte zwischen Fraktionen entstehen. Was im Gangwar passiert, bleibt im Gangwar.

§ 5.4

Startrecht

Die Fraktion, die zuerst vor Ort ist, hat das Startrecht für den Gangwar.

§ 6

Fraktionssperre

§ 6.1

Sperre nach Austritt

Nach Austritt aus einer Fraktion gilt eine 7-tägige Sperrfrist, bevor der Beitritt zu einer anderen Fraktion möglich ist.

§ 6.2

Sanktionen bei Verstoß

Unbefugte Fraktionsbeitritte während der Sperrfrist führen zu weiteren Sperren und können bei Wiederholung zum Community-Ausschluss führen.

Stand dieses Fraktionsregelwerks: April 2026. Änderungen werden vorab im Discord und an die Fraktionsführungen angekündigt.

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