Das Fraktionsregelwerk ergänzt das allgemeine Regelwerk. Beide gelten gleichzeitig — keine Regel ersetzt die andere. Bei Widersprüchen gilt die strengere Auslegung.
§ 1.1
Fraktionsfahrzeuge
Fahrzeuge aus der Fraktionsgarage dürfen weder verkauft noch verschenkt werden. In aktiven Kriegen und Routenkonflikten darf ausschließlich aus der offiziellen Fraktionsgarage gefahren werden.
§ 1.2
Erkennungsmerkmale
Jede Fraktion benötigt mindestens zwei eindeutige Erkennungsmerkmale (z.B. Bandanas, Jackenfarbe, Fahrzeug-Lackierung). Diese müssen im Konzept festgelegt und konsistent getragen werden.
§ 1.3
Konzept-Genehmigung
Jede Fraktion benötigt ein von der Fraktionsverwaltung genehmigtes Konzept. Anträge werden über das Fraktionsformular eingereicht.
§ 1.4
Namenskennzeichnung
Der Steamname jedes aktiven Fraktionsmitglieds muss das Fraktionskürzel oder den Fraktionsnamen erkennbar enthalten.
§ 1.5
Support während aktiver Situationen
Während aktiver Konflikte, Schießereien oder Razzien darf kein Support kontaktiert werden — weder per Ticket noch im Voice. Meldungen erfolgen erst, wenn die Situation vollständig ausgespielt wurde.
§ 1.6
Support-Kommunikation
Nur der Fraktionsanführer oder eine vorab benannte Stellvertretung darf Fraktionsangelegenheiten im Support vorbringen. Abgegebene Beschwerden können nicht widerrufen werden.
§ 1.7
Interior-Flucht
Das Flüchten in ein Interior während eines aktiven Konflikts ist untersagt. Ausnahme: Angriffe auf Fraktionen mit Interior-basierter Base.
§ 1.8
Mitglieder während aktiver Kämpfe
Neue Fraktionsmitglieder dürfen sich während einer laufenden Schießerei nicht auf den Server einloggen, um aktiv einzugreifen. Wer bei Konfliktbeginn nicht online war, bleibt draußen.
§ 1.9
Nach dem Konflikt
Nach abgeschlossenem Konflikt ist das erneute Erschießen der gegnerischen Partei untersagt — es sei denn, es liegt ein klarer neuer RP-Anlass (Respektlosigkeit, Provokation) vor.
§ 1.10
Verkehrskontrollen
Während einer Verkehrskontrolle besteht kein pauschales Feuerverbot. Nur der Fraktionsführer oder dessen Stellvertretung darf weitere Mitglieder zur Unterstützung anfordern.
§ 1.11
Staatliche Ausrüstung
Staatliche Langwaffen sind nicht entwendbar. Die Aussage „Ich nehme dir die Langwaffe ab“ ist RP-technisch gültig, ohne dass die Waffe tatsächlich übergeht. Pistolen (außer Gefechtspistolen) dürfen abgenommen werden, maximal 5 Magazine.
§ 1.12
Routen-Pushen
Das Vorrücken auf eine vom Gegner gehaltene Route folgt festen Personenzahlen:
- 2 Gegner vor Ort: allein pushen
- 3 Gegner vor Ort: zu zweit pushen
- 10+ Gegner: kein Pushen — Rückzug erforderlich
Illegale Routen: Vor dem Schuss muss ein Call erfolgen, danach sind dem Gegner 3 Sekunden Reaktionszeit zu geben.
§ 2
Staatliche Fraktionen
§ 2.1
Zusammenarbeit
Die Exekutive (LSPD, LSSD, DOJ) darf uneingeschränkt zusammenarbeiten. Andere staatliche Fraktionen gelten in Einsätzen als Drittparteien.
§ 2.2
Hubschrauber-Einsatz
Der Einsatz von Hubschraubern in Gefechtssituationen ist unabhängig von der Anzahl beteiligter Parteien zulässig. Feuer aus der Luft auf Bodenpersonen ist verboten — Ausnahme: Personen auf Dächern, die selbst aktiv das Feuer eröffnen.
§ 2.3
Razzien — Häufigkeit
Pro Spieltag ist maximal eine Razzia pro Route zulässig. Zwischen zwei Razzien auf derselben Route liegen mindestens 90 Minuten Pause.
§ 2.4
Razzien bei kriminellen Fraktionen
Bei Razzien dürfen maximal 30 % der vorgefundenen Ware beschlagnahmt werden. Bei Fraktionen mit Terror-Status: bis zu 50 %. Die Razzia muss mit dem DOJ abgesprochen sein.
§ 2.5
Razzien-Vorgaben
Die Route muss vor Beginn vollständig durchlaufen werden. Mediziner müssen während der gesamten Razzia vor Ort bereitstehen.
§ 2.6
Medizinische Interventionen
Mediziner behandeln erst nach vollständigem Ende einer Schießerei. Der Schutzstatus von Medizinern gilt nicht, wenn sie selbst Regelverstöße begehen.
§ 2.7
Korruption
Das DOJ darf unter keinen Umständen korrupt sein. Die Top-3-Ränge aller anderen staatlichen Fraktionen ebenso nicht.
Konkret verboten für staatliche Fraktionen:
- Löschen oder Manipulieren von Akten
- Private medizinische Betreuung außerhalb des Systems
- Kostenlose Tuning- oder Werkstatt-Services
- Weitergabe von Geld oder Items an Privatpersonen
§ 2.8
Rechteverlesung
Werden die Rechte bei einer Festnahme nicht verlesen, muss die festgenommene Person sofort entlassen werden.
§ 3
Kriminelle Fraktionen
§ 3.1
Fraktionslimit
Maximale Mitgliederzahl: 20 männliche und 5 weibliche aktive Charaktere pro Fraktion.
§ 3.2
Blood-Out-Regel
Nach Austritt aus einer kriminellen Fraktion vergisst der Charakter alle fraktionsinternen Informationen, Kontakte, Routen und Baseorte. Kein Wissensübertrag auf neue Charaktere oder andere Fraktionen.
§ 3.3
Disziplinarmaßnahmen der Verwaltung
Die Fraktionsverwaltung reagiert in Stufen:
- Erste Fraktionsverwarnung
- Zweite Verwarnung
- Auflösung der Fraktion
§ 3.4
Aufzeichnungspflicht
Alle Kills im Kontext von Fraktionsaktivitäten müssen von der Fraktion aufgezeichnet und auf Anfrage dem Team vorgelegt werden können.
§ 3.5
Routen-Verwaltung
Eine Fraktion darf maximal eine Route besitzen und zusätzlich eine weitere bewirtschaften. Bei Konflikten um Routen gilt: Nach 3 Tagen andauerndem Konflikt muss eine Forderung gestellt werden.
§ 3.6
Kriegsvertrag
Jeder offizielle Kriegsvertrag muss angenommen oder begründet abgelehnt werden — ein Schweigen gilt als Ablehnung.
§ 3.7
Urlaub & Abwesenheit
Urlaube der Fraktionsführung müssen mindestens 7 Tage im Voraus bei der Verwaltung angemeldet werden.
§ 4.1
Fahrzeug- und Ausrüstungsvorgaben
In aktiven Routen-Kämpfen gelten strikte Fahrzeugvorgaben:
- Zweirad-Einsatz: ausschließlich BF400 oder Bati — kein Nachholen anderer Modelle
- Offroad-Variante: 2 frei wählbare Fahrzeuge
- Normale Fahrzeuge: 3 aus 5 vorab festgelegten Modellen
§ 4.2
Hubschrauber im Konflikt
Hubschrauber dürfen nur gegen andere Hubschrauber eingesetzt werden. Besatzung: 1 Pilot + 1 Schütze. Feuer auf Bodenpersonen ist verboten — Ausnahme: Personen auf Dächern, die selbst das Feuer eröffnen.
§ 4.3
Kriegsvertrag — Voraussetzungen
Ein offizieller Krieg benötigt eine schriftliche Genehmigung der Verwaltung sowie eine Mitteilung per Ticket. Ein Krieg darf nur nach gescheiterten RP-Verhandlungen ausgerufen werden.
§ 4.4
Konflikt-Bedingungen
Ein Routenkonflikt wird über 3 geplante Kämpfe entschieden:
- 2 Siege → Kontrolle über die Route
- Nach Einnahme: 1 Woche Schutzzeit für den neuen Besitzer
- Bugs- oder Regelmissbrauch während der Kämpfe → sofortige Disqualifikation
- Während des Krieges dürfen keine neuen Mitglieder aufgenommen werden
§ 4.5
Routenschutz
- Nach Einnahme durch Kampf: 7 Tage Schutz
- Nach Besetzung: 3 Tage Schutz
- Nach Kauf: keine Schutzfrist
Der vorherige Besitzer hat nach Abgabe durch Kampf eine 3-tägige Sperrfrist, bevor er die Route zurückerobern darf.
§ 4.6
Aufnahmepflicht
Jeder Kriegskampf muss vollständig aufgezeichnet werden. Fehlt der Nachweis, wird die kämpfende Fraktion disqualifiziert.
§ 4.7
Verbindlichkeit
Die Regeln dieses Abschnitts gelten verbindlich für alle beteiligten Fraktionen. Verstöße führen zu Sanktionen bis hin zum Konfliktabbruch zugunsten der Gegenseite.
§ 5.1
Verhalten außerhalb der Zone
Das Abcampen an der Zonengrenze ist verboten. Verstöße werden mit gemeinnütziger Arbeit geahndet. Töten außerhalb der Gangwar-Zone ist in allen Fällen untersagt.
§ 5.2
Vor und nach Gangwar
Verbale oder aggressive Provokation anderer Fraktionen vor und nach einem Gangwar ist untersagt. Der Gangwar endet am Zonenrand.
§ 5.3
Folgekonflikte
Aus einem Gangwar dürfen keine neuen Langzeit-Konflikte zwischen Fraktionen entstehen. Was im Gangwar passiert, bleibt im Gangwar.
§ 5.4
Startrecht
Die Fraktion, die zuerst vor Ort ist, hat das Startrecht für den Gangwar.
§ 6.1
Sperre nach Austritt
Nach Austritt aus einer Fraktion gilt eine 7-tägige Sperrfrist, bevor der Beitritt zu einer anderen Fraktion möglich ist.
§ 6.2
Sanktionen bei Verstoß
Unbefugte Fraktionsbeitritte während der Sperrfrist führen zu weiteren Sperren und können bei Wiederholung zum Community-Ausschluss führen.
Stand dieses Fraktionsregelwerks: April 2026. Änderungen werden vorab im Discord und an die Fraktionsführungen angekündigt.
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